BASIS-INFORMATIONEN zum Immobilienerwerb in Österreich:
1.KOSTEN BEI KAUFVERTRÄGEN
2. MAKLERPROVISIONEN
Zusätzlich ist bei der Anmietung einer Fläche eine öffentliche Mietvertragserrichtungsgebühr zu entrichten.
Bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen sowie Geschäfts-/Büroflächen beträgt die Gebühr 1% von der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Bei befristeten Wohnungsmietverträgen von weniger als 3 Jahren beträgt die Gebühr 1% des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer.
Bei befristeten Mietverträgen bei Wohnungen von 3 Jahren oder mehr gilt dieselbe Berechnung wie bei unbefristeten. Bei befristeten Mietverträgen von Geschäftsräumen ist die Gebühr 1% des Bruttomietzinses der gesamten Vertragsdauer – maximal ein Prozent des 18-fachen Jahresbetrages.
Für Punkt 1. und Punkt 2. zusammen sollten Sie mit +/- 10% zusätzlichen Kosten zum Kaufpreis rechnen die für den Eigentumserwerb anfallen. Sollten Sie noch zusätzlich eine Finanzierung durch einen Bankkredit benötigen, so sind auch die Kosten unter Punkt 3 noch einzurechnen.
3. KOSTEN BEI FINANZIERUNG / HYPOTHEKENDARLEHEN
4. ENERGIEAUSWEIS
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) schreibt vor, dass der Verkäufer bei Verkauf eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes dem Käufer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen, und dem Käufer diesen spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auszuhändigen hat.
Sollte dies nicht erfolgen, hat der Käufer das Recht, nach erfolgloser Aufforderung an den Verkäufer entweder selbst einen Energieausweis zu beauftragen und die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren gerichtlich geltend zu machen, oder direkt die Aushändigung eines Energieausweises einzuklagen.
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